Die erste gemeinsame Wohnung ist der Traum vieler junger und frisch verliebter Paare. Doch wie rosig sieht die gemeinsame Zukunft aus? Damit es nicht schon nach wenigen Wochen zu Krach und Auseinandersetzungen kommt, hier die wichtigsten Tipps.
Gemeinsame Wohnung gemeinsam wählen
Oft ist es bei frisch verliebten Paaren so, dass ein Partner schon eine recht große Wohnung hat, die auch für beide Parteien reichen würde. Doch in diese Wohnung einzuziehen stellt sich oft als Fehler heraus: Der neue Bewohner fühlt sich wie ein Eindringling. Darüber hinaus läuft der Mietvertrag oft nur auf einen Partner, im Falle eines Streits kann dieser den anderen dann einfach vor die Tür setzen.
Um das zu vermeiden, ist eine Wohnungssuche für eine gemeinsame Wohnung. Hier sollten im Vorfeld einige Punkte geklärt werden. So muss klar sein, welches Budget für die Miete zur Verfügung steht, welche Anforderungen an die Wohnung gestellt werden (Balkon, Badewanne, Küche und Bad mit Fenster usw.). Auch die Größe der neuen Wohnung ist wichtig, bewährt hat es sich, wenigstens ein Gäste- oder Arbeitszimmer zusätzlich zur Verfügung zu haben, damit sich beide Partner auch einmal zurückziehen können. Ein Streitpunkt sind häufig auch die Möbel – hier sollten sich beide eine Liste von Möbelstücken, die unbedingt gebraucht werden, zusammenstellen.
Das liebe Geld
Wichtig ist in der ersten gemeinsamen Wohnung natürlich auch das Haushaltsbudget. Es sollte schon im Vorfeld genau geprüft werden, welche Kosten anfallen und wer wie viel zahlt. In der Regel ist die 50:50-Lösung die beste Variante, dann fühlt sich niemand benachteiligt. Ist das Einkommen der beiden Parteien allerdings sehr unterschiedlich, sollte jeder das zahlen, was er kann.
Auch bei der Einrichtung der neuen Wohnung gilt es, Kompromisse zu finden, schließlich unterscheiden sich die Geschmäcker doch sehr. Nicht zuletzt sollten bestehende Versicherungsverträge geprüft werden. Auf eine der beiden Hausratpolicen kann in der Regel verzichtet werden, das spart deutliche Kosten. Im anderen Vertrag muss dann aber die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.
